{"id":3951,"date":"2017-07-27T07:30:37","date_gmt":"2017-07-27T05:30:37","guid":{"rendered":"http:\/\/hallo-salzburg.at\/?p=3951"},"modified":"2017-07-27T08:02:21","modified_gmt":"2017-07-27T06:02:21","slug":"uni-rebell-tobias-neugebauer-im-interview-zur-zweckwidmung-von-studiengebuehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hallo-salzburg.at\/index.php\/2017\/07\/27\/uni-rebell-tobias-neugebauer-im-interview-zur-zweckwidmung-von-studiengebuehren\/","title":{"rendered":"Uni-Rebell Tobias Neugebauer im Interview zur Zweckwidmung von Studiengeb\u00fchren"},"content":{"rendered":"<div id=\"fb-root\"><\/div>\n<p><em>An der Universit\u00e4t Salzburg ist Tobias Neugebauer als jener Studierende bekannt (und bei manchen auch verschrien), der die Universit\u00e4t verklagt hat. Ganz richtig sei das nicht, wie er selbst betont, da es sich bei seinem Kampf gegen die Einhebung von Geb\u00fchren f\u00fcr Repetitorien (Kurse, die der Vertiefung des Lernstoffes dienen) um keine Klage, sondern eine Beschwerde handelte. Die Folge war kein Urteil, sondern ein Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof (VfGH), in welchem dem VSSt\u00d6-Mitglied zum Leidwesen der Universit\u00e4tsleitung, aber zur Freude der Studierenden <a href=\"http:\/\/derstandard.at\/2000054759057\/VfGH-hebt-Gebuehren-fuer-Salzburger-Jus-Repetitorien-auf\">Recht gegeben wurde<\/a>. Ebenso wenig erfreut d\u00fcrfte das Rektorat der Universit\u00e4t Salzburg \u00fcber Neugebauers j\u00fcngsten Vorsto\u00df gewesen sein. Dieser \u201ekostet\u201c die Universit\u00e4t zuk\u00fcnftig\u00a0 1,8 Millionen Euro pro Jahr. Wir von Hallo Salzburg haben mit ihm gesprochen!<br \/>\n<\/em><\/p>\n<h6>Seit der partiellen Wiedereinf\u00fchrung der Studienbeitr\u00e4ge f\u00fcr Studierende aus EU-Drittstaaten (\u20ac 726,72 pro Semester) und alle jenen Studierenden, welche die Regelstudienzeit \u00fcberschreiten (\u20ac 363,36 pro Semester), h\u00e4tten die Universit\u00e4ten diese Einnahmen f\u00fcr Studierende zweckwidmen m\u00fcssen. Ist das richtig?<\/h6>\n<p><em>Neugebauer:<\/em> Das stimmt nicht ganz. Genau genommen h\u00e4tten die \u00f6ffentlichen Universit\u00e4ten seit der Einf\u00fchrung der Studienbeitr\u00e4ge durch das Universit\u00e4tsgesetz 2002 immer die dadurch eingenommenen Gelder zweckwidmen m\u00fcssen. Die Universit\u00e4t Salzburg erh\u00e4lt j\u00e4hrlich in etwa \u20ac 1,8 Mio an Studienbeitr\u00e4gen, die von den Studierenden gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Studienbeitragsverordnung zu entrichten sind. Die Universit\u00e4t verwendete diese Gelder bislang, um damit den laufenden Betrieb mitzufinanzieren, schlie\u00dflich machen diese Zahlungen bei einem Jahresbudget von etwa \u20ac 170 Mio. etwas mehr als 1,5 Prozent des Gesamtbudgets aus. Die g\u00e4ngige Praxis muss jedoch einer kritischen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen werden, denn die \u00f6ffentlichen Universit\u00e4ten in \u00d6sterreich k\u00f6nnen hier nicht vollkommen frei handeln. Sie sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, die Studienbeitr\u00e4ge im Interesse der Studierenden zu verwenden. Das passiert aber an den 21 \u00f6ffentlichen Universit\u00e4ten nur sehr selten.<\/p>\n<h6>Warum ist das bisher nicht erfolgt?<\/h6>\n<p><em>Neugebauer:<\/em> Ob und wie oft die Zweckwidmung in der Vergangenheit erfolgt ist, l\u00e4sst sich nur schwer feststellen. Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2011 die Bestimmungen \u00fcber die Studienbeitr\u00e4ge als verfassungswidrig aufgehoben und damit auch eine Bestimmung \u00fcber die Zweckwidmung. Die Universit\u00e4ten sind daher wohl gro\u00dfteils f\u00e4lschlicherweise davon ausgegangen, dass nach der Wiedereinf\u00fchrung der Studienbeitr\u00e4ge keine Zweckwidmung mehr vorgenommen werden muss. Das Universit\u00e4tsgesetz schreibt diese jedoch an mehreren weiteren Stellen explizit vor.\u00a0 Das wurde von den Universit\u00e4ten \u2013 mitunter wohl bewusst \u2013 \u00fcbersehen. Die Universit\u00e4ten legten den Wegfall einer Bestimmung so aus, dass sie frei \u00fcber die Gelder verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Der VSSt\u00d6 hat diesbez\u00fcglich ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu kl\u00e4ren, ob diese Auslegung gesetzeskonform ist. Der Gutachter (Anm. Dr. Stefan Huber von CHSH Rechtsanw\u00e4lte, ein ausgewiesener Spezialist im Bereich des Hochschulrechts) kam zu dem klaren Ergebnis, dass die Zweckwidmung weiterhin zu erfolgen hat. Weshalb auch schon vor der Aufhebung der Studienbeitragsregelung die Zweckwidmung der Studienbeitr\u00e4ge nicht oder nur teilweise erfolgt ist, dar\u00fcber kann ich nur Vermutungen anstellen. Die Universit\u00e4ten sind aber nat\u00fcrlich froh, wenn sie in der Budgetverwendung m\u00f6glichst wenige Einschr\u00e4nkungen bzw Vorgaben haben und werden nicht auf die Zweckwidmung dr\u00e4ngen.<\/p>\n<h6>Studierende k\u00f6nnen also zuk\u00fcnftig selbst entscheiden, wof\u00fcr das Geld ausgegeben wird?<\/h6>\n<p><em>Neugebauer:<\/em> Mit Einschr\u00e4nkungen, ja. Das Rechtssystem sieht vor, dass der Senat der Universit\u00e4t die Kategorien beschlie\u00dft, aus denen die Studierenden dann ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen. Dabei haben neben den Professorinnen und Professoren und dem akademischem Mittelbau vor allem die vertretenen Studierenden im Senat die M\u00f6glichkeit, Kategorien vorzuschlagen. Ihnen kommt sogar eine Sonderstellung zu, da einer der Vorschl\u00e4ge der Studierenden jedenfalls vom Senat beschlossen werden muss. Sobald die Kategorien durch den Senat festgesetzt wurden, das sollte zumindest einmal j\u00e4hrlich passieren, k\u00f6nnen alle Studierenden der Universit\u00e4t dann aber \u00fcber die Kategorien abstimmen. Dieses Auswahlverfahren ist vom Rektorat der jeweiligen Universit\u00e4t durchzuf\u00fchren. Die Universit\u00e4t Salzburg hat dieses Verfahren auf Druck der Studierendenkurie im Senat in der Satzung konkretisiert, so dass die Zweckwidmung nun j\u00e4hrlich beschlossen werden muss.<\/p>\n<p><!-- Embedded with Magic Embeds - https:\/\/magicembeds.com --><\/p>\n<div class=\"wef-measure\" style=\"max-width: 450px;\"><\/div>\n<div class=\"fb-post\" data-href=\"https:\/\/www.facebook.com\/salzburgvsstoe\/photos\/a.499034850106984.116721.476608935682909\/1773340359343087\/?type=3&#038;theater\" data-width=\"450\" data-show-text=\"true\"><\/div>\n<h6>\nIrgendwie erscheint die Situation paradox. Der Verband Sozialistischer Student_innen (VSSt\u00d6) z\u00e4hlt doch ausgerechnet zu jenen Kr\u00e4ften, die Studiengeb\u00fchren immer heftig bek\u00e4mpft haben. Hat sich das nun ge\u00e4ndert?<\/h6>\n<p><em>Neugebauer:<\/em> Nein, das hat sich nat\u00fcrlich gar nicht ge\u00e4ndert. Wir vertreten weiterhin die Meinung und sind davon \u00fcberzeugt, dass Studiengeb\u00fchren oder \u2013beitr\u00e4ge kein ad\u00e4quates Mittel sind &#8211; weder, um die Universit\u00e4ten zu finanzieren, noch, um die Studierendenzahlen zu steuern. Wenn aber schon Studienbeitr\u00e4ge gezahlt werden m\u00fcssen, ist es verst\u00e4ndlich, dass wir auch fordern, dass diese gesetzeskonform f\u00fcr die Interessen der Studierenden verwendet werden. W\u00fcrden wir diese Forderung nicht stellen, h\u00e4tte das zur Folge, dass die Studienbeitr\u00e4ge, die ja trotzdem bezahlt werden m\u00fcssen, einfach in das Globalbudget der Universit\u00e4ten flie\u00dft. Dann haben die Studierenden noch weniger davon, da ihre Interessen dann gar nicht ber\u00fccksichtigt werden, ihnen das Geld am Konto aber trotzdem fehlt.<\/p>\n<p>Idealerweise gibt es in der Zukunft keine Studienbeitr\u00e4ge mehr \u2013 f\u00fcr niemanden \u2013 und die Universit\u00e4ten interessieren sich dennoch f\u00fcr die Anliegen der Studierenden. Meiner Meinung nach \u00fcbersehen die Universit\u00e4ten viel zu oft, dass sie auch f\u00fcr die Studierenden da sein m\u00fcssen und diese einen Teil der Universit\u00e4ten darstellen. W\u00fcrden ihre Interessen st\u00e4rker geh\u00f6rt, br\u00e4chte das auch einen Vorteil f\u00fcr die Unis, da sie attraktiver werden und bessere Studienbedingungen schaffen.<\/p>\n<h6>Sollten die Studienbeitr\u00e4ge irgendwann einmal wieder abgeschafft werden, w\u00fcrden vermutlich viele Dinge, die zu Gunsten der Studierenden umgesetzt wurden, wieder wegfallen. K\u00f6nnte die Zweckwidmung langfristig betrachtet zum Eigentor werden?<\/h6>\n<p><em>Neugebauer:<\/em> Nat\u00fcrlich ist es so, dass die Universit\u00e4ten bei einem Wegfall einer Einnahmequelle nicht alle Ausgaben unver\u00e4ndert bleiben lassen k\u00f6nnen. Es ist aber auch Aufgabe des Staates, die Universit\u00e4ten ausreichend zu finanzieren. Wo genau die Unis bei einem Ausbleiben der Einnahmen durch die Studienbeitr\u00e4ge zuerst den Sparstift ansetzen w\u00fcrden, kann man jetzt nur mutma\u00dfen. Es w\u00e4re aber, wie vorhin bereits erw\u00e4hnt, ein gro\u00dfer Fehler, wenn die Unis auf die Interessen der Studierenden dann gar keine R\u00fccksicht mehr nehmen. Schlie\u00dflich leben sie ja auch von den Studierenden. \u00dcber kurz oder lang kann sich keine Universit\u00e4t gro\u00dfe Einbr\u00fcche bei den Studierendenzahlen leisten. Das schlimmste, was meiner Meinung nach passieren kann, ist, dass die Universit\u00e4ten wieder zum Status quo zur\u00fcckkehren und die Studierendenisteressen nicht bzw. nicht ausreichend bei ihrer Budgetplanung\u00a0 ber\u00fccksichtigen. Ich sehe aber viel mehr die Chance, dass die Universit\u00e4ten, wenn sie jetzt die Zweckwidmung vornehmen, daraus lernen k\u00f6nnen, wie sie den jeweiligen Hochschulstandort attraktiver gestalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Foto: <\/em><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/ludwigseidlcaptures\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Ludwig Seidl<\/em><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>An der Universit\u00e4t Salzburg ist Tobias Neugebauer als jener Studierende bekannt (und bei manchen auch verschrien), der die Universit\u00e4t verklagt hat. 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