…Salzburg mit einer Festung.
Die Festung gehört wieder Salzburg
Ende des Jahres war es soweit. Landeshauptmann Haslauer konnte die frohe Botschaft verbreiten. Die Festung Hohensalzburg ging wieder ins Eigentum des Landes zurück. Eines von sechs Objekten, das Salzburg als Geschenk anlässlich des Jubiläumsjahres Salzburg 20.16 vom Bund erhalten hat. Doch bei aller Freude darüber, dass die Festung als eines von Salzburgs bedeutendsten Wahrzeichen wieder ins Landeseigentum zurück geführt wird, steht doch eine Frage im Raum:
Warum schenkt der Bund einfach so dem Land die Festung und fünf weitere Objekte?
Die Vermögensauseinandersetzung
Die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten und verlangt vor allem einen Blick auf die Historie der so genannten Vermögensauseinandersetzung. Als Salzburg im Jahre 1816 in das Kaiserreich Österreich eingegliedert wurde, fiel ein beträchtlicher Teil des Staatsbesitzes dem Bund zu. Dieser Staatsbesitz geht auf das durch Jahrhunderte selbstständige Fürsterzbistum zurück. Das Grundproblem ist, dass beim Übergang von der Monarchie zur ersten Republik nur eine vorläufige Regelung in der Vermögensfrage getroffen wurde.
Die daraus resultierende Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund begann im Jahr 1982. Dem voraus ging ein einstimmiger Beschluss des Salzburger Landtages, denn man wollte vor allem die Bundesforste unbedingt wieder zurück haben. Nachdem sich der Bund in der Vermögensfrage stets wenig kooperativ zeigte, waren die Verhandlungen für Salzburg sehr schwer zu führen. Gestärkt wurde Salzburg in seiner Verhandlungsposition durch einen Beschluss vom Verfassungsgerichtshof vom 29. Juni 2002, der besagt, dass die Vermögensaufteilung geklärt werden muss.
Was Salzburg zurück haben will
Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes richtete der damalige Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger (ÖVP) eine Arbeitsgruppe ein, die eine Liste über die Vermögenswerte erstellen sollte, um die Verhandlungen mit dem Bund vorzubereiten. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe war eine Einteilung der Vermögenswerte in vier Gruppen: Die Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste, 160 historische Gebäude, Kulturgüter (z.B. Urkunden) und sonstige Liegenschaften.
Zugleich war für den damaligen Landeshauptmann Schausberger eines klar: Wir müssen mit einer Maximalforderung an den Bund heran treten, wenn wir erfolgreich sein wollen. Das oberste Ziel war immerhin die Rückführung der Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste, die rund 207.000 Hektar Forstfläche samt Nebenanlagen ausmachen. Hinzu kam, dass die damals regierende schwarz-blaue Regierung viele Privatisierungen vorgenommen hatte und in Salzburg befürchtet wurde, dass wertvoller Besitz verkauft anstatt dem Land zurückgegeben wird.
Die Grasser-Liste
Die Angebote seitens des Bundes waren stets unzufriedenstellend. So war der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser nur bereit, sechs der 160 Gebäude an Salzburg zurückzugeben. Ein Angebot, das Salzburg einstimmig ablehnte. Nicht nur, weil es lediglich sechs Gebäude waren, sondern vor allem, weil es sich ausschließlich um Gebäude handelt, die hohe Instandhaltungskosten verursachen, ohne zusätzliche Einnahmen zu bringen. Im Salzburger Landtag gab es dazu eine rege Debatte, der zuständige Landesrat David Brenner wurde von allen Seiten gefordert, wie man auch an der Wortmeldung der ehemaligen ÖVP-Landtagsabgeordneten Gerlinde Rogatsch sehen kann. LAbg. Rogatsch meinte damals:
Was die 160 Gebäude betrifft, so hast du vor kurzem in der Sendung ZIB 2 oder Report festgehalten, dass der Bund uns Festung & Co. angeboten hat, ich glaube fünf oder sechs Objekte in Summe. Das ist zu wenig. Was ist da weiterhin passiert?
Es handelte sich dabei um folgende sechs Objekte: die Festung Hohensalzburg, die neue Residenz, die Mariensäule, die Pferdeschwemmen und den Residenzbrunnen. Das sind genau jene sechs Objekte, die der Bund laut Landeshauptmann Haslauer Salzburg anlässlich des Jubiläumsjahres „geschenkt“ hat. Daher stellt sich wohl eher die Frage, warum man diesem Angebot nun doch zugestimmt hat?
Kosten-Nutzen am Beispiel Festung Hohensalzburg
Das Land Salzburg hat mit dem Bund einen Pacht-Vertrag für die Festung Hohensalzburg abgeschlossen, der bis 2052 gültig gewesen wäre. Laut diesem Vertrag musste das Land Salzburg jährlich 100,– Schilling bzw. 8,– Euro an den Bund zahlen. Diesen Betrag muss das Land künftig natürlich nicht mehr zahlen. Dafür wird der Bund ab dem Zeitpunkt der Übertragung keine Investitionen mehr in die Gebäude tätigen. Das bedeutet, dass sämtliche Instandhaltungs- und Renovierungskosten, die bislang der Bund übernommen hat, das Land zahlt. Landeshauptmann Haslauer rechtfertigt den Beschluss damit, dass man ab dem Jahr 2052 sicher keinen so guten Vertrag mehr bekommen hätte. Außerdem habe sich der Bund auch bereit erklärt, ab 2017 pro Jahr einen Betrag von 230.000,– Euro für Hangsicherungen dem Land zu geben – aber nur für die Dauer von 4 (!) Jahren! Diesen neuen Ausgaben stehen keine neuen Einnahmen gegenüber. Die Salzburger SPÖ hat dazu eine Anfrage im Landtag gestellt und wollte wissen, wie hoch die mittel- und langfristigen Erhaltungskosten für diese sechs Objekte sein werden. Die Antwort:
„Die mittel- und längerfristigen Kosten können derzeit seriöserweise nicht abgeschätzt werden.“
Wie kann das sein?
Außerdem wollte der Bund mit diesem Angebot 2006 ja die Vermögensauseinandersetzung beenden. Das sei heute anders, so der Landeshauptmann. Die Vermögensauseinandersetzung ist nicht abgeschlossen, auch wenn sich das Land diese Schenkung bei späteren Verhandlungen anrechnen lassen muss. Damit muss Landeshauptmann Haslauer wohl auch die bisherige Verhandlungsstrategie ändern, denn mit einer Maximalforderung wird er nicht mehr in die Verhandlungen gehen können.