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Uni-Rebell Tobias Neugebauer im Interview zur Zweckwidmung von Studiengebühren

posted by Daniel Winter 27. Juli 2017 0 comments

An der Universität Salzburg ist Tobias Neugebauer als jener Studierende bekannt (und bei manchen auch verschrien), der die Universität verklagt hat. Ganz richtig sei das nicht, wie er selbst betont, da es sich bei seinem Kampf gegen die Einhebung von Gebühren für Repetitorien (Kurse, die der Vertiefung des Lernstoffes dienen) um keine Klage, sondern eine Beschwerde handelte. Die Folge war kein Urteil, sondern ein Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof (VfGH), in welchem dem VSStÖ-Mitglied zum Leidwesen der Universitätsleitung, aber zur Freude der Studierenden Recht gegeben wurde. Ebenso wenig erfreut dürfte das Rektorat der Universität Salzburg über Neugebauers jüngsten Vorstoß gewesen sein. Dieser „kostet“ die Universität zukünftig  1,8 Millionen Euro pro Jahr. Wir von Hallo Salzburg haben mit ihm gesprochen!

Seit der partiellen Wiedereinführung der Studienbeiträge für Studierende aus EU-Drittstaaten (€ 726,72 pro Semester) und alle jenen Studierenden, welche die Regelstudienzeit überschreiten (€ 363,36 pro Semester), hätten die Universitäten diese Einnahmen für Studierende zweckwidmen müssen. Ist das richtig?

Neugebauer: Das stimmt nicht ganz. Genau genommen hätten die öffentlichen Universitäten seit der Einführung der Studienbeiträge durch das Universitätsgesetz 2002 immer die dadurch eingenommenen Gelder zweckwidmen müssen. Die Universität Salzburg erhält jährlich in etwa € 1,8 Mio an Studienbeiträgen, die von den Studierenden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Studienbeitragsverordnung zu entrichten sind. Die Universität verwendete diese Gelder bislang, um damit den laufenden Betrieb mitzufinanzieren, schließlich machen diese Zahlungen bei einem Jahresbudget von etwa € 170 Mio. etwas mehr als 1,5 Prozent des Gesamtbudgets aus. Die gängige Praxis muss jedoch einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, denn die öffentlichen Universitäten in Österreich können hier nicht vollkommen frei handeln. Sie sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, die Studienbeiträge im Interesse der Studierenden zu verwenden. Das passiert aber an den 21 öffentlichen Universitäten nur sehr selten.

Warum ist das bisher nicht erfolgt?

Neugebauer: Ob und wie oft die Zweckwidmung in der Vergangenheit erfolgt ist, lässt sich nur schwer feststellen. Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2011 die Bestimmungen über die Studienbeiträge als verfassungswidrig aufgehoben und damit auch eine Bestimmung über die Zweckwidmung. Die Universitäten sind daher wohl großteils fälschlicherweise davon ausgegangen, dass nach der Wiedereinführung der Studienbeiträge keine Zweckwidmung mehr vorgenommen werden muss. Das Universitätsgesetz schreibt diese jedoch an mehreren weiteren Stellen explizit vor.  Das wurde von den Universitäten – mitunter wohl bewusst – übersehen. Die Universitäten legten den Wegfall einer Bestimmung so aus, dass sie frei über die Gelder verfügen können. Der VSStÖ hat diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob diese Auslegung gesetzeskonform ist. Der Gutachter (Anm. Dr. Stefan Huber von CHSH Rechtsanwälte, ein ausgewiesener Spezialist im Bereich des Hochschulrechts) kam zu dem klaren Ergebnis, dass die Zweckwidmung weiterhin zu erfolgen hat. Weshalb auch schon vor der Aufhebung der Studienbeitragsregelung die Zweckwidmung der Studienbeiträge nicht oder nur teilweise erfolgt ist, darüber kann ich nur Vermutungen anstellen. Die Universitäten sind aber natürlich froh, wenn sie in der Budgetverwendung möglichst wenige Einschränkungen bzw Vorgaben haben und werden nicht auf die Zweckwidmung drängen.

Studierende können also zukünftig selbst entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird?

Neugebauer: Mit Einschränkungen, ja. Das Rechtssystem sieht vor, dass der Senat der Universität die Kategorien beschließt, aus denen die Studierenden dann auswählen können. Dabei haben neben den Professorinnen und Professoren und dem akademischem Mittelbau vor allem die vertretenen Studierenden im Senat die Möglichkeit, Kategorien vorzuschlagen. Ihnen kommt sogar eine Sonderstellung zu, da einer der Vorschläge der Studierenden jedenfalls vom Senat beschlossen werden muss. Sobald die Kategorien durch den Senat festgesetzt wurden, das sollte zumindest einmal jährlich passieren, können alle Studierenden der Universität dann aber über die Kategorien abstimmen. Dieses Auswahlverfahren ist vom Rektorat der jeweiligen Universität durchzuführen. Die Universität Salzburg hat dieses Verfahren auf Druck der Studierendenkurie im Senat in der Satzung konkretisiert, so dass die Zweckwidmung nun jährlich beschlossen werden muss.

Irgendwie erscheint die Situation paradox. Der Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) zählt doch ausgerechnet zu jenen Kräften, die Studiengebühren immer heftig bekämpft haben. Hat sich das nun geändert?

Neugebauer: Nein, das hat sich natürlich gar nicht geändert. Wir vertreten weiterhin die Meinung und sind davon überzeugt, dass Studiengebühren oder –beiträge kein adäquates Mittel sind – weder, um die Universitäten zu finanzieren, noch, um die Studierendenzahlen zu steuern. Wenn aber schon Studienbeiträge gezahlt werden müssen, ist es verständlich, dass wir auch fordern, dass diese gesetzeskonform für die Interessen der Studierenden verwendet werden. Würden wir diese Forderung nicht stellen, hätte das zur Folge, dass die Studienbeiträge, die ja trotzdem bezahlt werden müssen, einfach in das Globalbudget der Universitäten fließt. Dann haben die Studierenden noch weniger davon, da ihre Interessen dann gar nicht berücksichtigt werden, ihnen das Geld am Konto aber trotzdem fehlt.

Idealerweise gibt es in der Zukunft keine Studienbeiträge mehr – für niemanden – und die Universitäten interessieren sich dennoch für die Anliegen der Studierenden. Meiner Meinung nach übersehen die Universitäten viel zu oft, dass sie auch für die Studierenden da sein müssen und diese einen Teil der Universitäten darstellen. Würden ihre Interessen stärker gehört, brächte das auch einen Vorteil für die Unis, da sie attraktiver werden und bessere Studienbedingungen schaffen.

Sollten die Studienbeiträge irgendwann einmal wieder abgeschafft werden, würden vermutlich viele Dinge, die zu Gunsten der Studierenden umgesetzt wurden, wieder wegfallen. Könnte die Zweckwidmung langfristig betrachtet zum Eigentor werden?

Neugebauer: Natürlich ist es so, dass die Universitäten bei einem Wegfall einer Einnahmequelle nicht alle Ausgaben unverändert bleiben lassen können. Es ist aber auch Aufgabe des Staates, die Universitäten ausreichend zu finanzieren. Wo genau die Unis bei einem Ausbleiben der Einnahmen durch die Studienbeiträge zuerst den Sparstift ansetzen würden, kann man jetzt nur mutmaßen. Es wäre aber, wie vorhin bereits erwähnt, ein großer Fehler, wenn die Unis auf die Interessen der Studierenden dann gar keine Rücksicht mehr nehmen. Schließlich leben sie ja auch von den Studierenden. Über kurz oder lang kann sich keine Universität große Einbrüche bei den Studierendenzahlen leisten. Das schlimmste, was meiner Meinung nach passieren kann, ist, dass die Universitäten wieder zum Status quo zurückkehren und die Studierendenisteressen nicht bzw. nicht ausreichend bei ihrer Budgetplanung  berücksichtigen. Ich sehe aber viel mehr die Chance, dass die Universitäten, wenn sie jetzt die Zweckwidmung vornehmen, daraus lernen können, wie sie den jeweiligen Hochschulstandort attraktiver gestalten können.

 


Foto: Ludwig Seidl

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