Gesellschaft

Ey Meridian: Hast du meine Kamera verschlampt? – Die Antwort

posted by Arne 19. Oktober 2017 0 comments

Am 22. April hatte ich meinen Fotorucksack in der Meridian-Bahn von München nach Salzburg liegen gelassen. Nach einer Odyssee, die ich in einem offenen Brief an Meridian beschrieben habe, bekam ich meinen Rucksack ohne Kamera Ende Juli 2017 zurück.

Der offene Brief kann hier nachgelesen werden.

 


Die Antwort von Meridian möchte ich nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Müseler,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.07.2017, in der Sie uns noch einmal ausführlich den Ablauf bezüglich Ihrer Fundsache aus Ihrer Sicht schildern.

Sie teilen uns mit, es sei von Ihnen eine Anzeige bei der Polizei gestellt worden. Bei laufenden Anzeigen oder Verfahren können wir uns Ihnen gegenüber nicht zur Sache äußern. Für Anfragen der Polizei oder der zuständigen Behörden stehen wir gern zur Verfügung.

Unabhängig davon möchten wir an dieser Stelle einige Dinge richtigstellen.

Sie schreiben, Sie hätten bei uns im Kundenservice angerufen und der Mitarbeiter habe Ihrem Wunsch nicht entsprochen, auf dem Zug anzurufen und nach Ihrer Fundsache zu fragen. Der Mitarbeiter hat seinen Vorschriften entsprechend korrekt gehandelt. Es entspricht dem vorgegebenen Prozess. Das hat nichts mit Unwilligkeit zu tun, auch wenn es Ihnen so erscheinen mag.

Stellen Sie sich vor, mehrere Mitarbeiter am Servicetelefon erhalten Anrufe von Fahrgästen, die etwas im Zug vergessen haben. Jeder von ihnen würde nun versuchen, über die Leitstelle an die Information zu kommen, die nötig sind, um das Zugpersonal des jeweiligen Zuges zu kontaktieren. Dann würden die Mitarbeiter versuchen, den jeweiligen Triebfahrzeugführer zu erreichen. Gelänge dies, würde nun besprochen, was der Triebfahrzeugführer oder der Kundenbetreuer wo suchen solle. Würde nun einer von beiden tatsächlich (zu Lasten seiner dienstlichen Aufgaben und der anderen Fahrgäste) durch den Zug laufen und suchen, müsste er bei einem eventuellen Fund noch prüfen, ob es sich tatsächlich um das Gesuchte handelt und nicht etwa um ein Gepäckstück eines Fahrgastes, der gerade die Toilette aufsucht ect. Nun müsste der Mitarbeiter wieder zurück laufen und das Fundstück für den Rest der Fahrt sicher unterbringen. Wohin damit? Verschwindet nun etwas, wer haftet dann? Der Mitarbeiter hätte sich alle Mühe gegeben, aber letztlich könnte er nicht gewährleisten, dass das Fundstück bewacht wird, während er seinen dienstlichen Verpflichtungen nachgeht. Das ist weder umsetzbar, noch seine Aufgabe.

Abgesehen davon ist es keine Option, die Telefone der Leitstelle und des Triebfahrzeugführers zu blockieren, die für betriebliche Belange dienen und (nicht nur, aber insbesondere) im Ernstfall erreichbar sein müssen.

Daher zurück zum Prozess: Bei Betriebsschluss schaut das Personal, dass sich weder Fahrgäste noch Sachen im Zug befinden. Fundstücke werden nun entsprechend dem Prozess weiterbefördert und schließlich dem Fundbüro übergeben.

Bei allem Verständnis dafür, dass Ihnen die ganze Sache noch immer zu schaffen macht, werden Sie verstehen, dass wir Ihre “was wäre wenn” – Fragen unkommentiert lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Transdev Service GmbH – im Auftrag der Bayerischen Oberlandbahn GmbH



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