Gesellschaft

Warum ein Salzburger fast 6.500 Euro fürs Roaming bezahlt hätte.

posted by Daniel Winter 16. Juli 2019 0 comments

Der Schreck fuhr einem Salzburger kürzlichin die Glieder, als er frisch aus dem Schweiz-Urlaub heimgekehrt seine Handyrechnung erblickte.

Schnell mit Google Maps den Weg suchen? Per Whatsapp Fotos vom Strand verschicken? Später ein Restaurant auf Tripadvisor suchen? Das Handy gehört für viele auch im Urlaub zum Alltag. Doch gerade fernab der Heimat – speziell außerhalb der EU – sollte man vorsichtig sein, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. Denn die Europäische Union endet nicht nur irgendwo in der weiten Ferne, sondern bereits an der schweizerischen Grenze.

Was war passiert?

Ohne Schlimmes zu befürchten, surfte ein Salzburger während seines Urlaubs in der Schweiz im Internet, versandte Mails und lud Videos herunter. Dabei kam die überschaubare Menge von 500 Megabyte an mobilen Daten zusammen. Konforntiert mit der Rechnung in der Höhe von 6.500 Euro, wandte sich der schockierte Salzburger daraufhin verzweifelt an den AK-Konsumentenschutz.

Wie der aktuelle Fall zeigt, ist der größte Fehler im Ausland, einfach mal drauflos zu surfen. Ein Gigabyte Datenvolumen kann schnell den Wert eines Kleinwagens übersteigen.

Christian Obermoser, AK-Konsumentenschutz


„Der Betroffene war dabei im Glauben, dass die seit Juni 2017 in Kraft getretene EU-Datenroaming-Regelung generell im Ausland gilt. Außerhalb der EU – etwa Schweiz, Bosnien oder Türkei – gibt es allerdings kein Roam like at home. “, weiß AK-Konsumentenschützer Christian Obermoser und verweist darauf, dass das Smartphone nach wie vor schnell zur Kostenfalle werden kann.

60 Euro-Grenze ist leider oft deaktiviert

Um derartigen Horrorrechnungen den Riegel vorzuschieben, gibt es zwar grundsätzlich eine weltweite Schutzgrenze von 60 Euro, die nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung überschritten werden darf. „Diese Schutzgrenze hat der Betroffene deaktiviert, weil er das mobile Internet unbedingt benötigte”, schildert Obermoser von der Arbeiterkammer Salzburg den Fall. Dass die Kosten dermaßen explodieren könnten, ahnte der Betroffene nicht. Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall.

Glück im Unglück

Nachdem der Salzburger bei der Arbeiterkammer Hilfe suchte, intervenierte diese beim Netzbetreiber gegen die Mega-Rechnung. Zum Glück mit Erfolg, denn streng rechtlich betrachtet wären die Kosten zu begleichen. In diesem Fall hat der Betreiber anstelle von 6.500 Euro letztendlich nur den Preis für ein entsprechendes Datenroaming-Paket verrechnet, also 130 Euro. Auch wenn der Urlauber mit einem blauen Auge davon, zeigt dieses Beispiel ganz klar, dass man beim Surfen im Urlaub Vorsicht geboten ist.

Tipps: So entgehen Sie im Urlaub der Kostenfalle

Tatsächlich is Datenroaming innerhalb der 28 EU-Mitgliedtstaaten, sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, abgeschafft. Damit es zu keinem bösen Erwachen kommt, empfiehlt die Arbeiterkammer, in allen anderen Ländern folgende Tipps zu berücksichtigen:

  • Informieren Sie sich vor der Reise beim Mobilfunkanbieter über geltende Gebühren. Meist lohnt es sich, spezielle Datenroaming-Pakete zu kaufen. Im Urlaub selbst sollten Sie wenn möglich, das WLAN fürs Surfen benützen.
  • Deaktivieren Sie nur in äußersten Notfällen die Schutzgrenze von 60 Euro. Ausgeschaltet werden sollte auch die Sprachbox. Andernfalls könnten hohe Kosten entstehen – zum Beispiel: wenn Anrufe nicht beantwortet und daher weitergeleitet werden.
  • Flugzeuge, Schiffe oder Fähren: Seien Sie vorsichtig mit den dort angebotenen Netzwerken. Weil die Schutzvorschriften hier nicht gelten, können Sie schnell den Überblick über die anfallenden Spesen verlieren.
  • Sollten Sie bereits in die Kostenfalle getappt sein, können Sie sich direkt an die AK-Konsumentenberatung wenden: +43 (0) 662 8687-92 bzw. -91 für das Thema „Handy & Internet“. Zusätzliche Infos finden Urlauber_innen außerdem unter www.ak-salzburg.at/reisen.

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