Politik

Ist die Salzburger Landtagswahlordnung verfassungswidrig?

posted by Daniel Winter 23. Februar 2018 0 comments

Streit um Ausfertigung des Wählerverzeichnisses

Der Umstand, dass einige ÖVP-Bürgermeister kleiner Gemeinden Parteien die Ausfertigung des Wählerverzeichnisses verweigern, macht den Salzburger Vorsitzenden der sozialdemokratischen Gemeindevertreter_innen LAbg. Gerd Brand fassunglos. Abgesehen davon, dass die zugrundeliegende Norm in der Salzburger Landtagswahlordnung möglicherweise verfassungswidrig sei, „ist dieses Verhalten einiger ÖVP-Bürgermeister hochgradig undemokratisch.”

„In Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern sind den Parteien (§ 38) auf ihr Verlangen spätestens am 1. Tag der Auflage des Wählerverzeichnisses Abschriften desselben gegen Ersatz der Kosten auszufolgen“, heißt es in § 27 der Salzburger Landtagswahlordnung. Wenngleich sich Bürgermeister solcher Gemeinden im rechtlichen Rahmen bewegen, erachtet Gerd Brand das Vorgehen als zutiefst undemokratisch: „Indem sich Bürgermeister wie etwa jene aus St. Andrä, Lessach und Rußbach weigern, Einblick ins Wählerverzeichnis zu gewähren, rütteln sie an den Grundfesten der Demokratie.“ In seiner eigenen Gemeinde wird Brand, obwohl er sich ebenfalls auf diese Norm berufen könnte, selbstverständlich allen Parteien Zugang gewähre: „Die demokratische Kontrolle der Wählerverzeichnisse ist wichtiger als irgendein gesetzliches Schlupfloch.“

Gesetzliches Schlupfloch schafft Möglichkeit für rechtswidrige Weitergabe an eigene Partei

„Während sich die Bürgermeister ungehindert Zugriff auf die Wählerverzeichnisse verschaffen und diese einfach kopieren können, ist es für alle anderen Parteien de facto unmöglich, die Wählerevidenz zu kontrollieren. Ich möchte keinem Bürgermeister unterstellen, das gesetzliche Schlupfloch rechtmäßig auszunützen, um der ÖVP unrechtmäßig einen Vorteil zu verschaffen, sage aber klar und deutlich, dass wir ganz genau hinschauen werden“, so Brand, der sich auch von der medialen Öffentlichkeit erwartet, ihre Verantwortung als vierte Gewalt wahrzunehmen.

„Offenbar ist das der neue Stil der ÖVP. Bisher war es immer selbstverständlich, dass jede Partei Einblick ins Wählerverzeichnis nehmen konnte“
(LAbg. Gerd Brand)

Landesgesetzliche Regelung möglicherweise verfassungswidrig

Brand spricht sich nun dafür aus, die Salzburger Landtagswahlordnung dahingehend zu ändern, dass alle Gemeinden den Parteien Zugang zum Wählerverzeichnis gewähren müssen. Außerdem äußert er die Vermutung, dass die Regelung in der Salzburger Landtagswahlordnung sogar verfassungswidrig sein könnte: „Weder in der Nationalratswahlordnung, noch in der EU-Wahlordnung, der Salzburger Gemeindewahlordnung oder irgendeiner anderen Landtagswahlordnung findet sich eine vergleichbare Norm. Es ist nicht auszuschließen, dass die 1000-Einwohner-Regelung sogar verfassungswidrig ist.“ Die Salzburger Sozialdemokrat_innen planen nun, von jenen Bürgermeistern, die sich weigern, den Parteien Abschriften der Wählerevidenz auszufolgen, einen entsprechenden Bescheid zu verlangen. „Das ermöglicht uns, die Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen“, ist der GVV-Vorsitzende rechtliche Schritte zu setzen.

Das könnte sie auch interessieren