Gesellschaft

Auf den zweiten Blick: Weltanschauung und Religion

posted by Barbara Luger 11. August 2016 0 comments

Weltanschauung und Religion sind auf den ersten Blick zwei Wörter für den gleichen Inhalt. Jedoch kann die Weltanschauung – sehr vereinfacht – zur Begriffserklärung auch als eine Art von idealistischer Philosophie angesehen werden. Durch die Erweiterung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse seit der Renaissance wurden unter anderem auch diese neuen Weltbilder geprägt. Oft sind Diskriminierungen aufgrund von Religion und Weltanschauung mit anderen Diskriminierungsgründen – vor allem der ethnischen Herkunft – eng verknüpft.

Die Religion

Im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz umfasst Religion jedes religiöse, konfessionelle Bekenntnis.

Eine Definition des Begriffs “Religion” ist aufgrund des breiten weltlichen Glaubensspektrums sehr schwierig. Auch in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (der Europäischen Union) gibt es diese nicht, sondern beschreibt die Religion in theistischen, nichttheistischen und atheistischen Formen. Im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz ist Religion somit auch nicht auf anerkannte Religionsgemeinschaften beschränkt, sondern umfasst auch jedes religiöse, konfessionelle Bekenntnis, die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft.

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Menschen dürfen sich zu ihrer Religion bekennen und ihren Glauben auch in ihrem direkten Umfeld, wie dem Arbeitsplatz, praktizieren. So gibt es Menschen welche beispielweise ihren Glauben in Form eines Kopftuches zum Ausdruck bringen möchten – an diesem Beispiel wird auch deutlich, dass sich Diskriminierungen auch mit anderen Diskriminierungen, wie beispielweise der ethnischen Herkunft, überschneiden können. Jedem Menschen steht es frei den persönlichen Glauben so zu leben wie es das individuelle Bedürfnis verlangt, solange dabei nicht das Arbeitsgesetz oder sonstige gültige Vorschriften gebrochen werden (z.B. Kopftuch in Reinraum).

Die Weltanschauung

 Die Weltanschauung dient vor allem den ideologischen Auffassungen von der Welt und dem Leben.

Der Begriff “Weltanschauung” ist dem Begriff “Religion” sehr nahe. Er dient vor allem den ideologischen Auffassungen von der Welt und dem Leben, die Rolle jedes einzelnen Menschen und gesellschaftlicher Sichtweisen.

Geprägt durch die Einflüsse der Kindheit und Gesellschaft bilden sich Weltbilder zum Universum und dessen wechselwirkender Beziehung zum Menschen. – sie umfassen Themenbereiche wie Wissenschaft, Politik, Kultur, Moral, Gemeinschaft, Arbeit und Familie. Beispiele dafür sind unter anderem der Atheismus, Materialismus oder Pantheismus.

Diese Weltanschauungen uneingeschränkt äußern zu können ist auch im Arbeitsleben geschützt. Das Diskriminierungsverbot gilt jedoch nicht für Ideologien und Weltanschauungen die gesetzlich verboten sind (z.B. nationalsozialistisches Gedankengut).

Vorurteile gegenüber religiösen Minderheiten und “Andersdenkern”

Gerade unterschiedliche Glaubensrichtungen oder Ideologien bieten Nährstoff für Streitigkeiten und Ausgrenzungen.

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Vorurteile unterstützen oft Diskriminierungsgründe, gerade unterschiedliche Glaubensrichtungen oder Ideologien bieten Nährstoff für Streitigkeiten und Ausgrenzungen – auch in Betrieben oder am Arbeitsplatz. Diese Vorurteile sind Meinungen und Ansichten, welche oft nicht auf persönliche Erfahrungen mit Religionen und Weltanschauungen, sondern auf einem von der Gesellschaft und Medien stark geprägten Bild beruhen.

Diese Vorurteile gegenüber Minderheiten übertragen sich größtenteils unbewusst auf Mitmenschen und auch auf Arbeitskolleg_innen, was in Folge zu Ausgrenzungen und Benachteiligungen führen kann. Das verletzt die Menschenwürde auf ausgeprägte Weise.

Wir distanzieren uns ganz klar von jedem durch Religion oder Weltanschauung motivierten Radikalismus und Extremismus. Jedoch die Ausübung des persönlichen Glaubens und der persönlichen Anschauung auf die Welt und das Universum ist ein Grundrecht, welches jedem Menschen, auch jedem oder jeder Arbeitnehmer_in oder Kolleg_in zusteht.

Quelle und Herausgeber: ÖGB, “Projektteam ,Gleichstellung’, 64. Lehrgang der Gewerkschaftsschule Salzburg”

Titelbild: Harald Schottner | pixelio.de
Beitragsbilder:
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